Schiesspflicht ( Obligatorisch ) 2026


 

 

 

 

Die Schiesspflicht muss bis 31. August 2026 in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein!


Schiessdaten auf dem Schiessplatz Fulenbach-Kappel

Freitag 12. Juni 2026 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag 21. August 2026 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag 29. August 2026 09.00 - 12.00 Uhr
10 Minuten vor Schiessende werden keine Standblätter mehr abgegeben!


Programm:

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht,
längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole).
Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren

Weitere Informationen finden sie unter Ausserdienstliche Schiesspflicht, im Merkblatt Schiesspflicht 2026 sowie im Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2026

Waffe ins Eigentum übernehmen am Ende der Dienstzeit:

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten,
müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Siehe Schweizer Armee Ausserdienstliche Schiesspflicht oder Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn

Informationen zum erlangen eines Waffenerwerbsscheines
sowie den OnlineDienst der entsprechenden Formulare finden sie beim  Waffenbüro Kanton Solothurn.
Ps.
Im Waffenerwerbssein unter Erwerbsgrund "Austritt aus der Armee - Waffenübernahme" angeben.
Das Gesuch für den Waffenerwerbssein muss persönlich beim der Wohngemeinde zuständigen Polizeiposten abgegeben werden.


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