Schiesspflicht ( Obligatorisch ) 2026
Die Schiesspflicht muss bis 31. August 2026 in einem
anerkannten Schiessverein erfüllt sein!
Schiessdaten auf dem Schiessplatz Fulenbach-Kappel
| Freitag 12. Juni 2026 | 18.00 - 20.00 Uhr |
| Freitag 21. August 2026 | 18.00 - 20.00 Uhr |
| Samstag 29. August 2026 | 09.00 - 12.00 Uhr |
| 10 Minuten vor Schiessende werden keine Standblätter mehr abgegeben! |
Programm:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und
Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule
absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und
Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung
aus der Militärdienstpflicht,
längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in
dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern
(Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole).
Falls Sie die Schiesspflicht auf 25
Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern
absolvieren
Weitere Informationen finden sie unter
Ausserdienstliche Schiesspflicht, im
Merkblatt Schiesspflicht 2026 sowie im
Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2026
Waffe ins Eigentum übernehmen am Ende der Dienstzeit:
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe
(Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten,
müssen in den letzten 3 Jahren 4
Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen)
geschossen haben.
Siehe
Schweizer Armee Ausserdienstliche Schiesspflicht oder
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn
Informationen zum erlangen eines Waffenerwerbsscheines sowie
den OnlineDienst der entsprechenden Formulare finden sie beim
Waffenbüro Kanton Solothurn.
Ps. Im
Waffenerwerbssein unter Erwerbsgrund "Austritt aus der Armee -
Waffenübernahme" angeben.
Das Gesuch
für den
Waffenerwerbssein muss persönlich beim der Wohngemeinde zuständigen
Polizeiposten abgegeben werden.